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Sustainability ReportUmweltleitlinienInnovator of the YearGrundsatzerklärungBeschwerdemanagement

Beschwerdemanagement Prozess

Drittwiderspruchsverfahren für Verstöße gegen die cyber-Wear Heidelberg GmbH - Arbeitsplatzstandards oder Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen


Die cyber-Wear Heidelberg GmbH bekennt sich zu einem nachhaltigen Unternehmen, das umweltverträglich ist, die Menschenrechte achtet und faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in unserer gesamten globalen Lieferkette gewährleistet. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat die cyber-Wear Heidelberg GmbH Nachhaltigkeitsrichtlinien und -praktiken sowie einen Verhaltenskodex – unsere Workplace Standards – etabliert, den unsere Lieferanten, Vertreter, Lizenznehmer und andere damit verbundene Dienstleister befolgen müssen.

 

Das unten beschriebene Beschwerdeverfahren für Dritte soll die cyber-Wear Heidelberg GmbH dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen zur Einbeziehung unserer Stakeholder zu erfüllen.  Es soll ein Mittel zur Verfügung gestellt werden, mit dem Einzelpersonen und Organisationen uns auf schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards der cyber-Wear Heidelberg GmbH hinweisen können oder Bedenken im Zusammenhang mit potenzieller oder tatsächlicher Verletzung einer internationalen Menschenrechtsnorm, die mit den Betrieben, Produkten oder Dienstleistungen der cyber-Wear Heidelberg GmbH verbunden sind, äußern können. Unser Prozess zielt darauf ab, sicherzustellen, dass solche Beschwerden auf transparente und faire Weise untersucht und gelöst werden.

 

Was stellt eine Beschwerde im Rahmen des Verfahrens dar?

Eine Beschwerde ist ein Bericht über:

(a) eine Verletzung eines Bereiches des Arbeitsplatzes durch einen Lieferanten, Lizenznehmer, Vertreter oder Auftragnehmer hinsichtlich der Normen, die für diesen Lieferanten, Auftragnehmer oder Dienstleister relevant sind;
oder

b) jede Verletzung einer internationalen Menschenrechtsnorm, soweit diese einen Dritten betreffen, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit einem externen Dienstleister, Lieferanten oder mit dem eigenen Geschäftsbetrieb der cyber-Wear Heidelberg GmbH stehen.

 

Gesonderte, aber damit zusammenhängende Beschwerdemechanismen stehen in Bezug auf die eigenen Geschäftspraktiken der cyber-Wear Heidelberg GmbH bei Verstößen gegen nationale Gesetze und/oder externe und interne Vorschriften zur Verfügung. Zum Beispiel in Bezug auf Geschäftsethik, Datenschutz und Beschäftigungspraktiken.

Diese parallelen Prozesse werden vom Legal and Compliance Team der cyber-Wear Heidelberg GmbH über einen internen Berichtsmechanismus an den General Counsel/Chief Compliance Officer gesteuert.

 

Welche Art von Beschwerde kann eingereicht werden?

Die Beschwerde sollte sachlich und faktengestützt sein. Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer in der Lage sein sollte, ausreichende Informationen zu liefern, um die Relevanz und Ernsthaftigkeit der Beschwerde darzulegen. Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um einen Verstoß gegen die Arbeitsplatzstandards der cyber-Wear Heidelberg GmbH oder gegen eine internationale Menschenrechtsnorm handelt und ein eindeutiger Bezug zur cyber-Wear Heidelberg GmbH besteht.

 

Wer kann sich beschweren?

Jede Person oder Organisation, die direkt von einem Problem betroffen ist, oder eine Organisation mit einem formellen Mandat zur Vertretung von Einzelpersonen, sowie Gemeinschaften, die direkt betroffen sind, können eine Beschwerde einreichen, wenn diese im Zusammenhang mit den Aktivitäten der cyber-Wear Heidelberg GmbH oder unserer globalen Lieferkette stehen. Sie müssen Zugang zu den Umständen der Beschwerde aus erster Hand haben und wenn sie eine Organisation sind, müssen sie ein legitimer Vertreter der Betroffenen sein.

 

Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Arbeitnehmer mit Beschwerden oder Beschwerden von Mitarbeitern, die in Fabriken arbeiten, welche Produkte für die cyber-Wear Heidelberg GmbH herstellen, sollten die an ihren Arbeitsplätzen ausgehängten Hotline-Nummern verwenden.  Die Mitarbeiter-Hotlines werden von Mitarbeitern unserer Abteilung für Sozial- und Umweltangelegenheiten (SEA) oder in einigen Ländern durch unabhängige Dritte und NGOs, die die Landessprachen der Arbeitnehmerbevölkerung sprechen, ausgehängt und kommuniziert.

 

Für andere Dritte empfehlen wir schriftliche Einreichungen, E-Mails, Faxe oder Posts. Die Beschwerde muss nicht in englischer Sprache eingereicht werden, sie kann in der Muttersprache oder der Sprache der Organisation erfolgen.

 

Die Beschwerde sollte an sustainability@mycybergroup.com gesendet oder gepostet oder wenn vorhanden gefaxt werden an:

 

Europe

 

cyber-Wear Heidelberg GmbH

Elsa-Brändström-Strasse 4

68229 Mannheim
Deutschland
Fon +49(0)621 30 983-0

Fax +49(0)621 30 983-444
info@mycybergroup.com

Cybergroup UK Ltd

Hearle House, Einheit 5
East Terrace Business Park
Euxton Lane
Chorley, PR7 6TB
United Kingdom
Fon +44(0)1257 676 246
uk@mycybergroup.com

 

America

 

Cybergroup International Corp

135 Weston Road l Suite 317
Weston | FL 33326
Vereinigte Staaten von Amerika
Fon +1 (561) 283 1508
usa@mycybergroup.com

Asien

 

cyber-Wear Shanghai Ltd

3F, BLDG 2, Yuanzhong Industrial Park,
Nr. 2071, Hongmei Road, Xuhui District
Shanghai
China
cn@mycybergroup.com

 

Cybergroup Asia Ltd

Unit 07-08, 16. Stock, Tower 1, Ever Gain Plaza
88 Container Port Road, Kwai Chung, New Territories
Hong Kong
hk@mycybergroup.com

 

Wenn Arbeitnehmer an Vor-Ort- oder Außengesprächen mit SEA-Mitarbeitern teilgenommen haben, steht es ihnen frei, diese Mitarbeiter direkt zu kontaktieren.

 

Welche Angaben benötigt die cyber-Wear Heidelberg GmbH?

Die Beschwerde sollte die folgenden grundlegenden Informationen enthalten:

  • Name des Unternehmens der cyber-Wear Heidelberg GmbH oder Name des Lieferanten/Auftragnehmers oder Arbeitgebers: der normale Handelsname des Unternehmens, das Produkte oder Dienstleistungen für die cyber-Wear Heidelberg GmbH anbietet. Der Name des Arbeitgebers des Arbeitnehmers (falls abweichend) oder eines Subunternehmers ist ebenfalls erforderlich.
  • Name der Arbeitsstelle: einschließlich Informationen, die zur Identifizierung des spezifischen Standorts der Fabrik, des Lagers oder der Geschäftseinheit dient oder die Aktivität, auf die sich die Beschwerde bezieht.
  • Link mit dem Produkt oder der Dienstleistung der cyber-Wear Heidelberg GmbH: Beschreibung des gelieferten Produkts oder der erbrachten Dienstleistung mit möglichst vielen Details.
  • Mutmaßlicher Verstoß: das Element der Arbeitsplatzstandards oder der Menschenrechtsnorm, das verletzt wurde oder wird, eine kurze Beschreibung der Art des Verstoßes, etwaige unterstützende Beweise und das Datum oder der Zeitraum, an dem der angebliche Verstoß aufgetreten ist.
  • Kontaktstelle: Name und vollständige Kontaktdaten der Person oder Organisation, die die Beschwerde aufgenommen hat. Wenn die Beschwerde im Namen anderer bearbeitet wird, geben Sie den Kontakt zu den Urhebern der Beschwerde an.
  • Vertraulichkeit: ob der Beschwerdeführer oder eine Partei der Beschwerde anonym bleiben muss, und entsprechend dann die Gründe für die Anonymität (siehe unten).

 

Idealerweise sollten die folgenden zusätzlichen Informationen enthalten sein. Falls nicht ursprünglich angegeben, wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH sich mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen, um diese Informationen einzuholen und zu prüfen, ob die Beschwerde weitergeleitet werden sollte:

 

  • Das Ausmaß des angeblichen Problems: Wie viele Arbeiter oder Produkte sind beteiligt? Wie hat die betroffene Organisation Einfluss genommen? Besteht unmittelbare körperliche Gefahr? Wie ernst ist der Verstoß gegen die Arbeitsplatzstandards oder wie schwerwiegend sind die nachteiligen Auswirkungen auf die Internationale Menschenrechtsnorm?
  • Unterstützende Informationen: Details darüber, wo bestätigende Informationen zu finden sind.
  • Wird der Missstand mit anderen Mitteln verfolgt? Ist eine formelle Beschwerde mit dem Arbeitgeber eingereicht worden, wurde eine Mediation oder Schiedsverfahren angestrebt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet? Wurden andere lokale oder internationale Agenturen kontaktiert?
  • Wurde das Thema schon einmal angesprochen? War das Thema Gegenstand früherer Beschwerden bei der cyber-Wear Heidelberg GmbH über eine andere Beschwerdestelle? Wurde das Problem mit anderen Organisationen, zum Beispiel lokalen Regierungsbehörden, angesprochen?
  • Was ist die bevorzugte Lösung? Was wünschen sich die Beschwerdeführer, um Abhilfe zu schaffen?
  • Andere relevante Organisationen: jede andere Organisation, die über nützliche Informationen verfügen könnte und direkt relevant für die Beschwerde zusammen mit ihren Kontaktdaten sein könnte.
  • Lokale Komplexitäten: zum Beispiel ethnische, kulturelle oder politische Fragen, die sich auf den angeblichen Verstoß möglicherweise auswirken und wie diese untersucht werden können.


Ist die Beschwerde vertraulich?

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wünscht allen Parteien Vertrauen in die Beschwerdeverfahren. Wir gehen daher offen und transparent mit Beschwerden um. Es sei denn, es gibt gute Gründe, um nicht alle erhaltenen Informationen allen anderen Parteien der Beschwerde zur Verfügung zu stellen. Wenn es sensible Informationen gibt, muss es die Intention sein, sich mit allen Parteien darüber zu einigen, wie mit diesen Informationen umzugehen ist. Grundsätzlich sollten Angaben zu einzelnen Mitarbeitern oder Beschwerdeführern gemacht werden. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH erkennt jedoch das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen, mit denen Arbeitnehmer sich über ihre Beschäftigungsbedingungen beschweren oder Einzelpersonen Probleme im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen ansprechen. Unter diesen Umständen wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH die Identität von Arbeitnehmern nicht an betroffene Arbeitgeber weitergeben, um sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, oder die Namen von Personen veröffentlichen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren, wenn eine solche Offenlegung zu ihrer wahrscheinlichen Einschüchterung oder Viktimisierung führen würde.

 

Was ist, wenn die Beschwerde anonym ist?

Im Idealfall möchte die cyber-Wear Heidelberg GmbH einen Beschwerdeführer kontaktieren und die Details eines Vorwurfs überprüfen, aber wir verstehen, dass Einzelpersonen manchmal ihre Beschwerde anonymisieren möchten. Bei anonymen Beschwerden wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH prüfen und feststellen, ob die Beschwerde begründet ist. Im Falle anonymer Beschwerden können wir den Beschwerdeführer jedoch nicht über das Ergebnis dieser Beschwerden informieren. Wenn eine Person beschließt, eine anonyme Beschwerde einzureichen, ist es wichtig, dass der Beschwerdeführer so viele Informationen zur Verfügung stellt wie möglich, um seine Beschwerde zu begründen.

 

Was passiert, wenn eine Beschwerde eingereicht wird?

Der von der cyber-Wear Heidelberg GmbH bevorzugte allgemeine Ansatz für alle Beschwerden basiert auf einer ersten Bewertung der Evidenz, gefolgt von einer eingehenden Untersuchung und der Entwicklung von geeignete Abhilfemaßnahmen in schnellstmöglichem Zeitrahmen.

 

Wie schnell werden Beschwerden bearbeitet?

Es ist wichtig, dass Beschwerden zeitnah bei der cyber-Wear Heidelberg GmbH eingereicht werden, damit Verstöße gegen unsere Standards oder die Menschenrechte schnellstmöglich behoben werden können. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird sich daher bemühen, Reklamationen zu prüfen und zweckdienliche Maßnahmen zu ergreifen. Es ist schwierig, einen vorgegebenen festen Zeitplan festzulegen, da Beschwerden in Umfang, Komplexität und geografischer Herkunft variieren, aber die meisten können in Wochen und nicht in Monaten bearbeitet werden.

 

Was wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH tun, wenn sie eine Beschwerde erhält?

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH bestätigt den Eingang einer Beschwerde schriftlich oder mündlich, wenn die Beschwerde durch einen Telefonanruf oder in einem persönlichen Gespräch mit einem Beschwerdeführer eingegangen ist. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird dann prüfen, ob sie als berechtigte Beschwerde akzeptiert werden kann.

 

Um akzeptiert zu werden, muss die Beschwerde:

  • sich auf eine Tätigkeit, die von einer Geschäftseinheit oder einem Mitarbeiter der cyber-Wear Heidelberg GmbH ausgeübt wird, oder auf einen Auftragnehmer, Lieferanten oder Lizenznehmer, der aktiv an der Herstellung oder Lieferung von Produkten beteiligt ist, oder auf eine Dienstleistung für die cyber-Wear Heidelberg GmbH beziehen. Bezieht es sich auf ein Erzeugnis, so muss es sich auf einer Produktionsstufe der Lieferkette befinden, die direkt zur cyber-Wear Heidelberg GmbH rückverfolgbar ist,
  • sich auf einen Verstoß gegen die Arbeitsplatzstandards der cyber-Wear Heidelberg GmbH, einen Verstoß gegen eine Klausel in unseren entsprechenden Richtlinien oder einen Verstoß gegen eine anerkannte und kodifizierte internationale Menschenrechtsnorm beziehen1.
  • ausreichende Informationen enthalten, damit die cyber-Wear Heidelberg GmbH den Inhalt der Beschwerde beurteilen kann. Wenn der Beschwerdeführer zunächst keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stellt, wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH um zusätzliche Informationen oder Klarstellungen über die Art der Beschwerde bitten.


Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird die Beschwerdeparteien identifizieren. Je nach Art der Beschwerde können zu diesen Parteien der Beschwerdeführer, der Gegenstand der Beschwerde, Rechteinhaber, Arbeitnehmer oder andere von den aufgeworfenen Fragen unmittelbar betroffene Personen oder Gruppen, die für die direkt Betroffenen eintreten, oder andere Akteure in der Lieferkette der cyber-Wear Heidelberg GmbH, Tochtergesellschaften oder verbundene Geschäftseinheiten gehören.

Der Beschwerdeführer wird darüber informiert, ob der Beschwerde stattgegeben wurde. Wenn die Beschwerde hinsichtlich er Gründe nicht akzeptiert wird, wird dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt.

 

1 Dazu gehören die in der "Internationalen Menschenrechtscharta" enthaltenen Rechte – d. h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle  Rechte – sowie die international anerkannten Rechte, die in der Erklärung der Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) niedergelegt sind.

 

Muss ein Beschwerdeführer auf seine gesetzlichen Rechte verzichten?

Nein. Einer Einzelperson, Gruppe oder Gemeinschaft, die eine Beschwerde einreicht, steht es frei, ihre gesetzlichen Rechte zu verfolgen und Zugang zu allen verfügbaren gerichtlichen Mechanismen zu erhalten, parallel zu oder nach Prüfung ihrer Beschwerde durch die cyber-Wear Heidelberg GmbH. Die Verfolgung einer solchen Vorgehensweise kann in der Tat von entscheidender Bedeutung sein, wenn Rechtsfragen oder Rechtsauslegungen ein wichtiges Element einer Beschwerde sind.

 

Was passiert, wenn eine Beschwerde zur Prüfung angenommen wird?

Wenn die Beschwerde akzeptiert wird, werden alle Parteien kontaktiert und über den Prozess informiert. Der Inhalt der Beschwerde und alle relevanten Unterlagen werden von der Abteilung Social and Environmental Affairs (SEA) der cyber-Wear Heidelberg GmbH oder von den Regional Compliance Officers des Unternehmens geprüft, wenn sie in direktem Zusammenhang mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit oder Tätigkeiten unserer Mitarbeiter stehen.

Die Beschwerde und die Ergebnisse der SEA werden dem Betroffenen der Beschwerde mitgeteilt und ihre Antwort entsprechend angefordert. Sie erhalten einen definierten Zeitraum, um zu antworten.

 

Wie sollte der Gegenstand der Beschwerde reagieren?

Gegenstand der Beanstandung kann ein Unternehmen sein, das mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an die cyber-Wear Heidelberg GmbH beauftragt wurde, oder es kann sich auf eines der eigenen operativen Geschäfte der cyber-Wear Heidelberg GmbH beziehen. Bezieht sich die Beschwerde auf die eigene Geschäftstätigkeit der cyber-Wear Heidelberg GmbH, wird der General Counsel/Chief Compliance Officer des Unternehmens oder die designierten Regional Compliance Officers unverzüglich informiert, ebenso wie der Leiter der jeweiligen Business Unit.

 

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird unverzüglich Mitarbeiter aus der SEA-Abteilung mobilisieren, um eine interne Untersuchung einzuleiten. Sie sammeln Informationen über die Beschwerde, die Arbeitsstelle des Lieferanten oder Auftragnehmers oder die Praktiken des Arbeitgebers von Arbeitnehmern, die Dienstleistungen erbringen. Diese Informationen stammen aus On- und Offsite-Interviews und einer Untersuchung der eigenen Interviews des Auftragnehmers oder aus Lieferanten-Aufzeichnungen. Die SEA-Abteilung kann auch mit relevanten Regierungsbehörden und anderen Akteure aus den lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Gegebenenfalls - oder wenn zusätzliches Fachwissen erforderlich ist - kann die cyber-Wear Heidelberg GmbH nach ihrer Wahl eine externe Untersuchung bei einem unabhängigen Dritten oder Spezialisten in Auftrag geben oder einen unabhängigen Ombudsmann oder Mediator mit der Leitung des Beschwerdeverfahrens beauftragen.

 

Unabhängig davon, welche Methode gewählt wird, besteht der Schlüsselfaktor darin, sicherzustellen, dass der Prozess Informationen liefert, der es ermöglicht, eine fundierte Erörterung der Beschwerde auf der Grundlage des vollständigen Sachverhalts zu ermitteln. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird sich bemühen, dass der Prozess und die Methodik der Informationsbeschaffung transparent und glaubwürdig sind. Die Ergebnisse der SEA-Abteilung werden mit allen Parteien geteilt, es sei denn, es gibt ein starkes zwingendes Argument für die Vertraulichkeit.

 

Lösung in einem frühen Stadium

Es ist möglich, dass eine Beschwerde frühzeitig beigelegt wird. Es kann ein formeller oder gerichtlicher Prozess verfolgt werden, wie z.B. ein internes Beschwerdeverfahren, eine Mediation, ein Schiedsverfahren, oder Arbeitsgerichtsprozess oder ein anderes anwendbares Gerichtsverfahren. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird solche Engagements fördern, die praktikabel sind und zu einem Ergebnis führen können, anstatt einen parallelen Prozess einzurichten. Der Betroffene kann auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen eine Abhilfe vorschlagen, die für die Beschwerdeführer oder die betroffenen Parteien akzeptabel sind. Ebenso können die Beschwerdeführer auf der Grundlage der vom Betroffenen vorgelegten Informationen zustimmen, dass die Verfolgung der Beschwerde unbegründet ist.

 

Abhilfe

Stellt die cyber-Wear Heidelberg GmbH fest, dass sie einen Verstoß verursacht oder unmittelbar dazu beigetragen hat, verpflichtet sie sich, die verantwortliche Tätigkeit einzustellen oder zu ändern, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder Wiederholens der Auswirkungen zu verhindern oder zu mindern. Kommt es zu einem Schaden, wird sich die cyber-Wear Heidelberg GmbH aktiv an deren Schadensbekämpfung beteiligen, entweder direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen.

Wenn die cyber-Wear Heidelberg GmbH einen Verstoß weder verursacht noch direkt dazu beigetragen hat, wird sie das Unternehmen, das für den Schaden verantwortlich ist, ermutigen, seine Wiederholung zu verhindern.

Bei der Beilegung von Beschwerden achtet die cyber-Wear Heidelberg GmbH auf das Recht und den rechtlichen Vorrang in dem Land, in dem eine Beschwerde entsteht. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH übernimmt nicht die gesetzlichen Pflichten oder Verpflichtungen anderer Parteien, die Gegenstand einer Reklamation sein können, noch übernimmt sie diese.

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH kann weder über Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien entscheiden noch Fälle entscheiden, die die Beratung und Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen nach nationalem oder internationalem Recht ordnungsgemäß ermächtigten Stelle erfordern.

 

Wie werden Abhilfemaßnahmen überprüft?

Abhängig von der Art der vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden die Parteien versuchen, eine Einigung darüber zu erzielen, wie dies zu überwachen und zu überprüfen ist, um sicherzustellen, dass es innerhalb des vereinbarten Abkommens und des Zeitrahmens umgesetzt wird. Die SEA-Abteilung der cyber-Wear Heidelberg GmbH überwacht in der Regel die Umsetzung der vereinbarten Ergebnisse oder beauftragt einen glaubwürdigen Dritten damit.

 

Was passiert, wenn es keine Einigung zwischen den Parteien gibt?

Kommt es innerhalb angemessener Frist zu keiner Einigung, behält sich die cyber-Wear Heidelberg GmbH das Recht vor, über den Ausgang der Beschwerde zu entscheiden. Sie wird dies auf der Grundlage der in allen Phasen der Beschwerde bereitgestellten Informationen tun. Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird ihre Entscheidung und die Gründe allen Parteien mitteilen. Kommt die cyber-Wear Heidelberg GmbH der Beschwerde nach, wird sie im Rahmen ihrer vertraglichen Rechte, wenn sie ihre Lieferanten, Lizenznehmer oder Dienstleister betrifft, oder ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten, wenn sich die Beschwerde gegen eine Geschäftseinheit der cyber-Wear Heidelberg GmbH richtet, angemessene Maßnahmen ergreifen.

Während die cyber-Wear Heidelberg GmbH alle Anstrengungen unternimmt, um die vereinbarte Lösung legitimer Beschwerden zu erleichtern, und zwar in Partnerschaft mit Lieferanten, Lizenznehmern und anderen Geschäftspartnern oder Anbietern sowie unter voller Einbeziehung anderer Interessengruppen, hat dies keine Auswirkungen auf vertragliche oder gesetzliche Rechte des Unternehmens.

 

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH kann ihre Geschäftstätigkeit mit dem Gegenstand der Beschwerde gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der Vereinbarung einstellen.

 

Wie werden Beschwerden öffentlich kommuniziert?

Nach erfolgreicher Abwicklung der Beschwerde wird die cyber-Wear Heidelberg GmbH eine kurze Zusammenfassung des Falls und des Ergebnisses verfassen und diese mit den betroffenen Parteien teilen.

Am Ende eines jeden Jahres teilt die cyber-Wear Heidelberg GmbH über den Unternehmensbericht des UN Global Compact mit, wie viele Beschwerden Dritter im Zusammenhang mit Arbeits- oder Menschenrechtsverletzungen eingegangen sind und wie diese Beschwerden untersucht, erfolgreich gelöst usw. worden sind.

Die spezifischen Details der Beschwerden oder der Parteien der Beschwerde werden nicht bekannt gegeben, es sei denn, sowohl der Beschwerdeführer als auch der Gegenstand der Beschwerde haben sich darauf geeinigt, dass dies öffentlich zu erfolgen hat. In den Fällen, in denen ein unabhängiger Dritter mit der Untersuchung einer Beschwerde beauftragt wurde, können die gegenseitigen Vereinbarungen erfordern, dass sie ihre Ergebnisse öffentlich melden und Handlungsempfehlungen aussprechen, wodurch Glaubwürdigkeit und Transparenz sichergestellt werden.

Die cyber-Wear Heidelberg GmbH wird keine detaillierten Informationen zu einer Beschwerde offenlegen, wenn es sich um einen laufenden Rechtsfall handelt oder dies beeinträchtigen könnte.

 

Was passiert, wenn eine Partei mit der Art und Weise, wie die Beschwerde behandelt wurde, unzufrieden ist?

In erster Linie sollte die Partei das Thema bei der SEA-Abteilung der cyber-Wear Heidelberg GmbH zur Sprache bringen. SEA wird den Fall prüfen und die Informationen dem General Counsel/Chief Compliance Officer der Gruppe zur endgültigen Entscheidung mitteilen.

Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis seiner Beschwerde und den ergriffenen Maßnahmen der cyber-Wear Heidelberg GmbH immer noch unzufrieden ist, dann können sie auf verfügbare gerichtliche Verfahren oder andere unabhängige Beschwerdeverfahren zurückgreifen, wie unten beschrieben.

 

Nationale Kontaktstellen – Die cyber-Wear Heidelberg GmbH bekennt als Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Eine englischsprachige Version kann hier heruntergeladen werden: http://www.oecd.org/daf/inv/mne/48004323.pdf

Die 2011 aktualisierten Leitlinien enthalten Empfehlungen für verantwortungsvolles Wirtschaften das Verhalten in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und andere Themen.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind das wichtigste umfassende internationale Instrument zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns (RBC). Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NCP) fördert die wirksame Umsetzung der Leitlinien und bietet auch ein Mediationsverfahren in Fällen an, in denen eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Anwendung der Leitlinien eingereicht wird.

 

Die zuständige Anlaufstelle für Deutschland ist:

Deutsche Nationale Kontaktstelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimapolitik
Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze in Deutschland (NKS)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Fon +49 (0) 30 18 615 - 7651

buero-nks@bmwk.bund.de

Web:
BMWK - Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKS)