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Dienstag, 23-01-2018

Bei cyber-Wear wird Gefahrgut vorschriftsmäßig überwacht und befördert

Zwei Gefahrgutbeauftragte übernehmen diese Aufgaben und Verantwortung.

Sobald ein Unternehmen sogenannte gefährliche Güter transportiert oder an deren Transport beteiligt ist, hat es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen.  Bei cyber-Wear übernehmen zwei Mitarbeiter neben ihren Haupttätigkeiten auch die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.

Der Gefahrgutbeauftragte sorgt auf vielfältige Weise für sichere Gefahrguttransporte: Zunächst einmal verschaffen sie sich einen Überblick über die Abläufe im Unternehmen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Dafür besorgen sie sich die entsprechenden Auskünfte und Unterlagen im Unternehmen. Nach der Bestandsaufnahme überwachen sie die Abläufe, sodass die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung eingehalten werden. Sobald Gefahrgut identifiziert wird, verpacken, kennzeichnen und dokumentieren sie es entsprechend der Vorschriften. Das Gefahrgut wird dann mit einer dafür zertifizierten Spedition versendet.

Mängel und Fehler werden von den Gefahrgutbeauftragten unverzüglich angezeigt, wodurch eine weitere sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zudem können sie das Unternehmen und die Mitarbeiter bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung beraten und sie immer auf den aktuellsten Stand der Vorschriften halten. Sie sind auch verantwortlich für die entsprechenden Beförderungsmittel, Behältnisse und Verpackungsmaterialien im Umgang mit Gefahrgut. Des Weiteren stellen sie sicher, dass die betreffenden Arbeitnehmer die Vorschriften kennen und geschult worden sind. Bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen leiten sie geeignete Sofortmaßnahmen ein.

Bevor sie diese Verantwortung übernehmen, müssen sie eine viertägige Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung absolviert und eine Prüfung bei der IHK erfolgreich bestanden haben. 

Zu den Gefahrgütern bei cyber-Wear zählen z.B. Feuerzeuge, Powerbanks und Batterien.