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Montag, 05-08-2019

Insgesamt sechs Gefahrgutbeauftragte bei Cybergroup

Aufgrund der gestiegenen Auftragslage und dem repräsentativ ausgebauten Logistikzentrum am Mannheimer Hauptsitz sind nun insgesamt sechs Mitarbeiter der Cybergroup ausgebildete Gefahrgutbeauftragte.

Sobald ein Unternehmen sogenannte gefährliche Güter transportiert oder an deren Transport beteiligt ist, hat es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Cybergroup bildete dazu in den vergangenen Jahren bereits zwei Mitarbeiter umfassend aus. Vor allem aufgrund der stetig steigenden Versandaufträge bildeten das Unternehmen in diesem weitere Gefahrgutbeauftragte aus, so dass es nun insgesamt sechs geschulte Vertreter gibt. Die Schulung wird alle zwei Jahre aufgefrischt durch einen von der IHK-anerkanntem Lehrgangsveranstalter.

 

Die sechs Teilnehmer wurden teils auffrischend, teils erstmalig in dem Bereich Gefahrgut detailliert geschult. Die Schulung umfasste dabei den ADR-Schein für den Gefahrguttransport auf der Straße, den IMDG-Schein für See- sowie den IATA-Schein für Luftfracht. Cybergroup erwarb sowohl die Personalkategorien PK1 und PK2, sodass Gefahrgüter sowohl versandt als auch verpackt werden dürfen. Nach Besuch des dreitägigen Lehrganges und erfolgreicher Prüfung erteilte die IHK einen entsprechenden Schulungsnachweis. 

 

Der Gefahrgutbeauftragte sorgt auf vielfältige Weise für sichere Gefahrguttransporte: Zunächst einmal verschaffen sie sich einen Überblick über die Abläufe im Unternehmen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Dafür besorgen sie sich die entsprechenden Auskünfte und Unterlagen im Unternehmen. Nach der Bestandsaufnahme überwachen sie die Abläufe, sodass die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung eingehalten werden. Sobald Gefahrgut identifiziert wird, verpacken, kennzeichnen und dokumentieren sie es entsprechend der Vorschriften. Das Gefahrgut wird dann mit einer dafür zertifizierten Spedition versendet.

 

Mängel und Fehler werden von den Gefahrgutbeauftragten unverzüglich angezeigt, wodurch eine weitere sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zudem können sie das Unternehmen und die Mitarbeiter bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung beraten und sie immer auf den aktuellsten Stand der Vorschriften halten. Sie sind auch verantwortlich für die entsprechenden Beförderungsmittel, Behältnisse und Verpackungsmaterialien im Umgang mit Gefahrgut. Des Weiteren stellen sie sicher, dass die betreffenden Arbeitnehmer die Vorschriften kennen und geschult worden sind. Bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen leiten sie geeignete Sofortmaßnahmen ein.